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Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen unter anderem klar strukturierte Inhalte, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder sowie eine Bedienbarkeit per Tastatur oder Screenreader.
Die Website der Praxis am Eck wurde bereits im Vorfeld umfassend auf diese Anforderungen geprüft und technisch angepasst. Viele Maßnahmen konnten erfolgreich umgesetzt werden. Dazu gehören optimierte Kontrastverhältnisse, eine saubere Überschriftenstruktur, ergänzte Alternativtexte für Bilder sowie eine verbesserte Lesbarkeit auf mobilen Endgeräten. Auch die technische Grundlage der Website wurde entsprechend überprüft.
Nicht alle Anforderungen lassen sich jedoch vollständig und sofort umsetzen. In bestimmten Bereichen, etwa im Blog, treten systembedingte Einschränkungen auf. So können wiederkehrende Buttons wie „weiterlesen“ technisch nicht individuell benannt werden. Auch eingebettete Videos von externen Anbietern, beispielsweise von öffentlichen Stellen oder Institutionen, verfügen nicht immer über Untertitel oder Audiodeskriptionen. In solchen Fällen informiert die Website transparent über mögliche Einschränkungen.
Um die Zugänglichkeit zusätzlich zu verbessern, wurde nun das Barrierefreiheits-Tool Accessify integriert. Dieses Tool bietet Besucherinnen und Besuchern individuelle Anpassungsmöglichkeiten direkt auf der Website. Dazu gehören unter anderem die Veränderung der Schriftgröße, Kontrastanpassungen sowie weitere visuelle Unterstützungsmöglichkeiten. Accessify arbeitet clientseitig, das heißt, die Inhalte der Website selbst werden nicht verändert, sondern lediglich die Darstellung für die jeweilige Nutzerin oder den jeweiligen Nutzer angepasst.
Wichtig ist dabei: Accessify ersetzt keine grundlegenden barrierefreien Maßnahmen. Vielmehr ergänzt es die bereits umgesetzten technischen und inhaltlichen Optimierungen und bietet zusätzliche Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Kombination aus struktureller Barrierefreiheit und individuellen Einstellungsmöglichkeiten trägt dazu bei, die Website möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.
Eine ausführliche Barrierefreiheitserklärung ist weiterhin auf der Website der Praxis am Eck veröffentlicht und über den Footer erreichbar. Dort sind alle umgesetzten Maßnahmen sowie bestehende Einschränkungen transparent dokumentiert.
Die Umsetzung des BFSG ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Die Praxis am Eck wird die Website auch künftig regelmäßig prüfen und weiter optimieren. Denn digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern vor allem ein Ausdruck von Inklusion, Verantwortung und Wertschätzung gegenüber allen Patientinnen und Patienten.











