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Ihrer Hausarztpraxis
Ein Arzt benötigt für seine Diagnostik und/oder Therapie Laborparameter, die er nicht selbst erbringen kann. Er muss diese Leistungen selbst veranlassen, da nur er beurteilen kann, ob sie notwendig sind.
Laut Bundesmantelvertrag-Ärzte (§24) dürfen Leistungserbringer keine unnötigen Leistungen erbringen (§ 12 Sozialgesetzbuch V).
Ein Vertragsarzt kann erforderliche Leistungen, die er nicht selbst erbringen kann, durch andere zugelassene Ärzte mittels einer Laborüberweisung Muster 10 veranlassen. Wir sind bereit, im Auftrag des Arztes eine Blutentnahme für weitere Diagnostik und eventuelle Therapien bei gemeinsamen Patienten durchzuführen. Eine vollständig ausgefüllte Laborüberweisung wird benötigt.
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