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Ihrer Hausarztpraxis
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, bei Ihnen steht eine Behandlung im Krankenhaus an. Die Einzelheiten hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen bereits erläutert. Eine Behandlung im Krankenhaus erfolgt erst, wenn im ambulanten Versorgungsbereich keine weiteren Behandlungen mehr möglich sind.
Doch auch im Krankenhaus kann eine ambulante Behandlung durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass Sie nach der Behandlung nicht stationär aufgenommen werden müssen, sondern nach Hause zurückkehren können. Ihr Arzt wird gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob eine ambulante Behandlung für Sie geeignet ist. Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unsicherheiten Kontakt mit Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus aufzunehmen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
AMBULANT ODER STATIONÄR? Als ambulante Behandlung bezeichnet man zum Beispiel die Behandlung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt. Von einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus spricht man, wenn Sie weder die Nacht vor noch die Nacht nach der Behandlung im Krankenhaus verbringen. Übernachten Sie im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung*.
Teilstationär ist eine Behandlung, für die ein Krankenhaus benötigt wird, jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit im Krankenhaus notwendig ist. Es handelt sich um eine Behandlung, die gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum in einzelnen Intervallen erfolgt.
Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel eine Einweisung benötigt. Diese ist mit dem Einweisungsschein "Verordnung von Krankenhausbehandlung" versehen und deckt alle Krankenhausleistungen ab. Eine stationäre Aufnahme wird nach Prüfung durch die Krankenkasse gewährt, wobei das Krankenhaus die Notwendigkeit überprüfen muss. Die Krankenhausbehandlung umfasst ärztliche Behandlungen, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung sowie Vor- und Nachuntersuchungen.
Für eine ambulante Behandlung im Krankenhaus wird grundsätzlich eine Überweisung benötigt. Diese kann für ambulante Operationen oder spezielle Leistungen bei einem Krankenhausarzt ausgestellt werden. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss eine Ermächtigung haben, um die Behandlung durchführen zu können. Es ist wichtig, dass die Überweisung für die ambulante Behandlung im Krankenhaus vorliegt, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
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